Referent: Prof. Dr. Lambert Grosskopf, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht) / Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Tag und Uhrzeit: Mittwoch, 23. November 2011
Abstract: Wer Software-Entwicklung, den Betrieb und die Pflege von Software beherrschen will, darf beim Application Lifecycle Management rechtliche Anforderungen nicht ausser Betracht lassen. Rechtliche Anforderungen ergeben sich bei der Software-Entwicklung aus einer Fülle gesetzlicher Regelungen, die zu einem erheblichen Teil durch EU-Vorgaben bedingt sind, beim Betrieb aus Gewährleistungsvorschriften und bei der Pflege aus Änderungen der technischen Umgebung, der Verkehrsüblichkeit oder der Anpassung der Software an einen fortentwickelten Stand der Technik.
Prof. Dr. L. Grosskopf wird aufzeigen, welche rechtlichen Untiefen beim Application Lifecycle Management von der ersten Idee bis zum End-of-Life umschifft werden müssen, damit nicht Richter zum Projekt-, Development- oder Operationmanager werden.
Prof. Dr. Lambert Grosskopf, Fachanwalt für
Informationstechnologie (IT-Recht) und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht;
Schlichter für IT-Streitigkeiten bei der Schlichtungsstelle der Deutsche
Gesellschaft für Recht und Informatik e.V. (DGRI); Schiedsrichter am
Arbitration Center for .eu Disputes in Prag / am Czech Arbitration Court für
Streitbeilegungsverfahren nach der Uniform Domain Name Dispute Resolution
Policy (UDRP) / am Asian Domain Name Dispute Resolution Centre (ADNDRC).